Hygienestandards
Unser Schutz- und Hygienekonzept

Informationen  über unsere Hygienestandards
Liebe Gäste,

 uns erreichen vermehrt Anfragen, wie wir mit der aktuellen Corona-Situation umgehen. Als Beherbergungsbetrieb dürfen wir ab 30.05.2020 wieder vermieten und möchten diesbezüglich unseren Beitrag leisten, für eigenverantwortlichen, achtsamen Umgang miteinander.

Wir setzen Empfehlungen zur Vorbeugung von Infektionen gewissenhaft um. Wir bitten Gäste, die akut Krankheitszeichen haben (sofern nicht vom Arzt z.B. als Erkältung abgeklärt)  zu Hause zu bleiben. Unser Reinigungsteam arbeitet (schon immer) nach den höchsten Hygienestandards. 

Großzügige Aufenthalts- und Gemeinschaftsräume, sowie Terrassenbereiche ermöglichen es, empfohlene Mindestabstände leicht einzuhalten (abhängig von Gruppengröße). 

Nachfolgend finden Sie unser Schutz- und Hygienekonzept. Für Ihre Fragen stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung: +49 (0)172 / 7713530
Schutz- und Hygienekonzept

Zum Schutz unserer Gäste und Mitarbeiter/-innen, halten wir empfohlene Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln ein.

Unser/e Ansprechpartner/in zum Infektions- bzw. Hygieneschutz
Name: Norbert Müller
Tel. / E-Mail: 0172 / 7713530 / kontakt@landhaus-hammerbuehl.de  


1. Unterweisung der Mitarbeiter und aktive Kommunikation
a) Unterweisung der Mitarbeiter/-innen über die Hygieneregeln, sowie aktive Kommunikation der      
     eingeleiteten Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb
b) Unterweisung der Mitarbeiter bzgl. der Umsetzung desinfizierender Hygienemaßnahmen im Rahmen des 
     Haus-Reinigungsplanes

2. Maßnahmen zur Gewährleistung der Umsetzung
a) Unterweisung der Mitarbeiter/-innen über die Verhaltensregeln
b) Auslage in der Unterkunft für unsere Gäste mit Hinweis empfohlene Verhaltensregeln eigenverantwortlich, 
     umzusetzen. 

3. Persönliche Schutzausrüstung
a) Unterweisung der Mitarbeiter/-innen über die Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung 
b) Auslage in der Unterkunft für unsere Gäste, mit Hinweis zur eigenverantwortlichen Verwendung  von Schutzausrüstung.

4. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
Personen mit Infektionssymtomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) bleiben bitte auf freiwilliger Basis zuhause. 

5. Handhygiene
Auslage zur richtigen Umsetzung einer erfolgreichen Handhygiene

6. Übernachtungszimmer, Sanitärräume, Gemeinschaftsräume
a) Die Aufteilung/Nutzung der Übernachtungszimmer kann so organisiert werden, dass diese jeweils ausschließlich von 
     Personen aus einem Haushalt, bezogen werden können.  Ansonsten können innerhalb der Zimmer, die Schlafplätze so  
     organisiert werden, dass Abstände problemlos eingehalten werden können
b) Die Gäste können  selbst mitgebrachte Bettwäsche und Handtücher nutzen
c) Die Nutzung der zur Verfügung stehenden vier (fünf) Sanitärräume kann so organisiert werden, dass jedem 
     Übernachtungszimmer ein Sanitärraum zur ausschließlichen Nutzung zugeordnet wird. Ansonsten kann die Nutzung in 
     zeitlicher Frequenz gestaltet werden
d) In jedem Sanitärraum ist die Zurverfügungstellung von hautschonender Flüssigseife sichergestellt
e) Während des Aufenthaltes in den Gemeinschafträumen, ist bezogen auf nicht haushaltsbezogenen Personen, 
     eigenverantwortlich auf Einhaltung  empfohlener Verhaltensregeln zu achten
f) Sollte deren Einhaltung in den Gemeinschaftsräumen zweifelhaft erscheinen, kann der Aufenthalt in einer 
     zeitlichen Frequenz  gestaltet werden, um den Empfehlungen eigenverantwortlich zu entsprechen

7. Sonstige mit Gästen und Mitarbeitern abzustimmende und zu beachtende Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen
a) Möglichkeit einer Schlüsselübergabe mittels Schlüsselsafe
b) regelmäßige Belüftung der Übernachtungszimmer und Aufenthaltsräume
c) Eigenverantwortliche Umsetzung von Hygieneregeln in der Unterkunft und auf dem Anwesen